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5.Mose 25

Weitere Schutzbestimmungen

1Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen.
2Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.
3Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen.Parallelstellen anzeigen


4Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden.Parallelstellen anzeigen

Gesetz über die Schwagerehe

5Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.Parallelstellen anzeigen
6Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.Parallelstellen anzeigen
7Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.
8Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!Parallelstellen anzeigen
9so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!
10Und man soll ihn in Israel «das Haus des Barfüßers» nennen.


11Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,Parallelstellen anzeigen
12so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.


13Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!Parallelstellen anzeigen
14In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!
15Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein GottGott, gibt.Parallelstellen anzeigen
16Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem GottGott, ein Greuel.Parallelstellen anzeigen


Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget;Parallelstellen anzeigen
18wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er GottGott nicht fürchtete.Parallelstellen anzeigen
19Wenn dir nun der HERR, dein GottGott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein GottGott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht!Parallelstellen anzeigen


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