Wort: Abgaben
STAATLICHE ABGABEN
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begannen in Israel erst, als nach der Einsetzung eines Königs neben die Stammesorganisation eine davon unabhängige Verwaltung trat. In der Königszeit kam es zu Enteignungen, durch die der Herrscher seine Beamten versorgte (ISam 8, 14). Salomo forderte ständige Naturalleistungen (l Kon 4, 7-19), ferner Fronarbeit (l Kon 11, 28) und Zölle (IKön 10,15)j Amos 7, l scheint sich auf ein Recht des Königs auf die erste Grasmahd zu beziehen. - Unter der Perserherrschaft (nach der Rückkehr aus der Verbannung) wurden auch in Judäa die in persischen Provinzen üblichen Steuern erhoben, „Renten" (Esra 6, 8) oder „Schoß" (Neh 5, 4) genannt. Priester, Leviten und Tempelknechte waren von diesen A. befreit (Es 7, 24). - In der Römerzeit wurden die Steuern in Palästina verpachtet, wie schon unter den ägyptischen Ptolemäerkönigen und dann unter den syrischen Seleukiden. Der Pächter verpflichtete sich zu einer festgesetzten Zahlung an die Staatskasse, über die hinaus er dann seinen eigenen Gewinn aus dem Land herauspreßte. Ferner wurden Grenz-, Straßen- und Brückenzölle erhoben. Die zumeist jüdischen Zollpächter und Einnehmer waren unter der Bevölkerung verhaßt. -Zur Festsetzung der Steuerbeträge ließ der Kaiser Volkszählungen und Vermögensaufnahmen durchführen (Lk 2, 1-3). In Rom 13, 7 dringt Paulus auf korrekte Entrichtung der Steuer.


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