Parallelstellen zu 2.Mose 22:4
2.Mo 22:4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.
2.Mo 21:16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
2.Mo 22:1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.
2.Mo 22:7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
2.Mo 22:9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.
Spr 6:31 wird er ertappt, so muß er siebenfach bezahlen und alles hergeben, was er im Hause hat;
Jes 40:2 daß ihr Frondienst vollendet, daß ihre Schuld gesühnt ist; denn sie hat von der Hand des HERRN Zwiefältiges empfangen für alle ihre Sünden.
Jer 16:18 Darum will ich zuvor ihre Schuld und Sünde zwiefach vergelten, weil sie mein Land mit ihren schändlichen Götzen entweiht und mein Erbteil mit ihren Greueln erfüllt haben.
Off 18:6 Vergeltet ihr, wie auch sie euch vergolten hat, und gebet ihr das Zwiefache nach ihren Werken; in den Becher, welchen sie euch eingeschenkt hat, schenket ihr doppelt ein!