Parallelstellen zu 3.Mose 16:16
3.Mo 16:16 Also soll er Sühne erwirken für das Heiligtum wegen der Unreinigkeiten der Kinder Israel und wegen ihrer Übertretungen und aller ihrer Sünden, und soll also tun mit der Stiftshütte, welche sich mitten unter ihren Unreinigkeiten befindet.
2.Mo 29:36 und sollst täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten um der Sühnung willen; und sollst den Altar entsündigen, indem du ihn versühnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde.
2.Mo 29:37 Sieben Tage sollst du den Altar versühnen und ihn weihen, so wird der Altar hochheilig sein. Was mit dem Altar in Berührung kommt, das wird heilig.
3.Mo 8:15 Und Mose schächtete ihn und nahm das Blut und tat es mit seinem Finger auf die Hörner des Altars ringsum; also entsündigte er den Altar und goß das übrige Blut an den Grund des Altars und weihte ihn, indem er ihm Sühne erwirkte.
3.Mo 16:18 Und wenn er zum Altar herauskommt, der vor dem HERRN steht, so soll er von dem Blut des Farren und von dem Blut des Bocks nehmen und auf die Hörner des Altars tun, ringsum,
Hes 45:18 So spricht Gott, der HERR: Am ersten Tage des ersten Monats sollst du einen tadellosen jungen Farren nehmen und das Heiligtum entsündigen.
Hes 45:19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen und es an die Türpfosten des Hauses und auf die vier Ecken des Absatzes am Altar und an die Torpfosten des innern Vorhofs tun.
Joh 14:3 Und wenn ich hingehe und euch eine Stätte bereite, so komme ich wieder und werde euch zu mir nehmen, auf daß auch ihr seid, wo ich bin.
Heb 9:22 und fast alles wird nach dem Gesetz mit Blut gereinigt, und ohne Blutvergießen geschieht keine Vergebung.
Heb 9:23 So ist es also notwendig, daß die Abbilder der im Himmel befindlichen Dinge durch solches gereinigt werden, die himmlischen Dinge selbst aber durch bessere Opfer als diese.
3.Mo 17:11 denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühne zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühne erwirkt durch die in ihm wohnende Seele.