Parallelstellen zu 3.Mose 23:10
3.Mo 23:10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und seine Ernte einheimset, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen.
2.Mo 22:29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!
2.Mo 23:16 Und das Erntefest, da du deine ersten Erzeugnisse darbringst von dem, was du auf dem Felde gesät hast; und das Fest der Einsammlung am Ausgang des Jahres, wenn du deine Erzeugnisse vom Felde eingesammelt hast.
2.Mo 23:19 Die frühesten Erstlinge deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen!
2.Mo 34:22 Das Fest der Wochen sollst du halten, mit den Erstlingen der Weizenernte und das Fest der Einsammlung, wenn das Jahr vergangen ist.
2.Mo 34:26 Die Erstlinge von den ersten Früchten deines Ackers sollst du in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen. Du sollst das Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
3.Mo 2:12 Als eine Erstlingsgabe mögt ihr solches dem HERRN darbringen; aber auf den Altar soll es nicht kommen zum lieblichen Geruch.
4.Mo 15:2 Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zum Wohnsitz geben will,
4.Mo 15:18 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, darein ich euch bringen werde,
4.Mo 28:26 Auch am Tage der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN das neue Speisopfer an eurem Wochenfeste darbringet, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,
5.Mo 16:9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen.
Jos 3:15 und die, welche die Lade trugen, an den Jordan kamen, und die Priester, welche die Lade trugen, ihre Füße zuäußerst in das Wasser tauchten (der Jordan aber war überfließend an allen seinen Gestaden, die ganze Zeit der Ernte),
3.Mo 14:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich irgendein Haus des Landes eurer Besitzung mit einem Aussatz belege,