Parallelstellen zu 4.Mose 29:11
4.Mo 29:11 einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
3.Mo 16:3 Damit soll Aaron hineingehen in das Heiligtum: mit einem jungen Farren zum Sündopfer und mit einem Widder zum Brandopfer;
3.Mo 16:5 Dann soll er von der Gemeinde der Kinder Israel zwei Ziegenböcke nehmen zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.
3.Mo 16:9 Und Aaron soll den Bock, auf welchen des HERRN Los fällt, zum Sündopfer machen.
Jes 53:10 Aber dem HERRN gefiel es, ihn zu zerschlagen, er ließ ihn leiden. Wenn er seine Seele zum Schuldopfer gegeben hat, so wird er Nachkommen sehen und lange leben; und des HERRN Vorhaben wird in seiner Hand gelingen.
Dan 9:24 Siebzig Wochen sind über dein Volk und über deine heilige Stadt verordnet, um der Übertretung ein Ende und das Maß der Sünde voll zu machen, um die Missetat zu sühnen und die ewige Gerechtigkeit zu bringen, um Gesicht und Prophezeiung zu versiegeln und das Hochheilige zu salben.
Heb 7:27 der nicht wie die Hohenpriester täglich nötig hat, zuerst für die eigenen Sünden Opfer darzubringen, darnach für die des Volkes; denn das hat er ein für allemal getan, indem er sich selbst zum Opfer brachte.
Heb 9:25 auch nicht, um sich selbst öfters zu opfern, gleichwie der Hohepriester jedes Jahr mit fremdem Blut ins Heiligtum hineingeht; denn sonst hätte er ja öfters leiden müssen von Grundlegung der Welt an!
4.Mo 28:3 Und sprich zu ihnen: Das ist das Feueropfer, welches ihr dem HERRN darbringen sollt: einjährige, tadellose Lämmer; täglich zwei zum beständigen Brandopfer.
4.Mo 29:6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, wie es sich gebührt, zum wohlriechenden Feuer für den HERRN.
3.Mo 16:11 Und Aaron soll den Farren des Sündopfers, das für ihn selbst bestimmt ist, herzubringen und sich und seinem Haus Sühne erwirken und soll den Farren schächten zum Sündopfer für sich selbst.