Parallelstellen zu 4.Mose 35:25
4.Mo 35:25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt.
4.Mo 35:28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen.
Jos 20:6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist.
Röm 3:24 so daß sie gerechtfertigt werden ohne Verdienst, durch seine Gnade, mittels der Erlösung, die in Christus Jesus ist.
Eph 2:16 und um die beiden in einem Leibe durch das Kreuz mit Gott zu versöhnen, nachdem er durch dasselbe die Feindschaft getötet hatte.
Heb 4:14 Da wir nun einen großen Hohenpriester haben, der die Himmel durchschritten hat, Jesus, den Sohn Gottes, so lasset uns festhalten an dem Bekenntnis!
Heb 7:25 Daher kann er auch bis aufs äußerste die retten, welche durch ihn zu Gott kommen, da er immerdar lebt, um für sie einzutreten!
Heb 9:12 auch nicht durch das Blut von Böcken und Kälbern, sondern durch sein eigenes Blut ein für allemal in das Heiligtum eingegangen und hat eine ewige Erlösung erfunden.
Heb 10:19 Da wir nun, ihr Brüder, kraft des Blutes Jesu Freimütigkeit haben zum Eingang in das Heiligtum,
2.Mo 29:7 Und du sollst das Salböl nehmen und auf sein Haupt gießen und ihn salben.
3.Mo 4:3 Wenn der gesalbte Priester sündigt, sodaß er sich am Volk verschuldet, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen, tadellosen Farren dem HERRN zum Sündopfer darbringen;
3.Mo 8:12 Und er goß von dem Salböl auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu weihen.
3.Mo 21:10 Wer aber Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden, und dem man die Hand gefüllt hat bei der Einkleidung, der soll sein Haupt nicht entblößen und seine Kleider nicht zerreißen.