Parallelstellen zu Apostelgeschichte 25:5
Apg 25:5 So lasset nun, sprach er, eure Bevollmächtigten mit hinabziehen; und wenn eine Schuld an diesem Manne ist, sollen sie ihn anklagen!
1.Sa 24:11 Nun denn, mein Vater, siehe, siehe doch den Zipfel deines Rockes in meiner Hand! Da ich nur den Zipfel deines Rockes abschnitt und dich nicht umbrachte, so erkenne und siehe daraus, daß nichts Böses in meiner Hand ist, auch keine Übertretung; ich habe auch nicht an dir gesündigt; du aber stellst mir nach dem Leben, es wegzunehmen!
1.Sa 24:12 Der HERR wird Richter sein zwischen mir und dir; und der HERR wird mich an dir rächen, aber meine Hand soll nicht über dir sein.
Ps 7:3 O HERR, habe ich solches getan, ist Unrecht an meinen Händen,
Joh 18:29 Da ging Pilatus zu ihnen hinaus und fragte: Was für eine Klage erhebt ihr wider diesen Menschen?
Joh 18:30 Sie antworteten und sprachen zu ihm: Wäre er kein Übeltäter, so hätten wir ihn dir nicht überantwortet!
Apg 18:14 Als aber Paulus den Mund öffnen wollte, sprach Gallion zu den Juden: Wenn es sich um eine Ungerechtigkeit oder um einen argen Frevel handelte, ihr Juden, so würde ich euch billig anhören;
Apg 25:18 Als nun die Kläger auftraten, brachten sie gar keine Klage wegen eines Verbrechens über ihn vor, wie ich vermutet hatte;
Apg 25:19 dagegen hatten sie einige Streitfragen betreffend ihre Religion und einen verstorbenen Jesus, von welchem Paulus behauptete, er lebe.
Apg 25:25 Weil ich aber erkannte, daß er nichts getan hat, was des Todes würdig wäre, und auch er selbst sich auf den Kaiser berufen hat, so habe ich beschlossen, ihn abzusenden.
Apg 23:30 Da mir aber angezeigt wurde, daß eine Verschwörung gegen diesen Mann bestehe, so habe ich ihn sogleich zu dir geschickt und auch den Klägern befohlen, sich seinetwegen an dich zu wenden. Lebe wohl!»
Apg 24:8 und hieß seine Ankläger zu dir kommen. Von ihm kannst du selbst, so du ihn verhörest, alles das erfahren, dessen wir ihn anklagen.
Apg 25:16 Denen antwortete ich, es sei nicht der Römer Brauch, einen Menschen preiszugeben, ehe der Angeklagte die Kläger vor Augen habe und Gelegenheit erhalte, sich der Klage wegen zu verteidigen.